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LG Berlin, 28.10.2009 - 18 O 89/09 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.10.2009 - 18 O 89/09
- LG Berlin, 28.10.2009 - 18 O 89/09
- KG, 18.10.2012 - 22 U 226/09
- BGH, 07.01.2015 - VII ZR 325/12
- BGH, 08.01.2015 - VII ZR 325/12
Wird zitiert von ...
- KG, 18.10.2012 - 22 U 226/09
Unter welchen Voraussetzungen haftet der Bauherr für Schäden am Nachbargebäude?
Auf die Berufungen der Beklagten zu 1. und 2. wird das am 28. Oktober 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 18 O 89/09 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung ihrer Berufungen im Übrigen sowie unter Zurückweisung der Berufung der Kläger wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Oktober 2009 - 18 O 89/09 - teilweise abzuändern und die Beklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Kläger als Gesamtgläubiger weitere 69.246,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB daraus seit dem 20. Juni 2009 zu zahlen.
das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Oktober 2009 zum Aktenzeichen 18 O 89/09 teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.